Aufgrund von zu häufigen, kurzfristigen Absagen oder Nichteinhalten von Terminen, bitten wir Sie unbedingt nochmal die 24-Stunden Frist für Terminabsagen einzuhalten.
In Zukunft werden wir deshalb bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen eine Ausfallrechnung stellen, zu welchem wir laut § 615 BGB berechtigt sind. Wir bitten um Ihre Kenntnisnahme und um Ihr Verständnis